Ablauf und Kostenübernahme

Das Erstgespräch

Nach der ersten Kontaktaufnahme folgt das Erstgespräch, das zum Kennenlernen, einer ersten diagnostischen Einschätzung und der Planung weiterer Schritte dient.

Hier finden Sie wichtige Informationen zum Erstgespräch

 

Probatorik

Vor dem Therapiebeginn finden im Anschluss an das Erstgespräch 2-6 Sitzungen (sog. Probatorik) statt. Diese beinhalten eine weiterführende Diagnostik und Anamneseerhebung. Im Gespräch werden Symptome erfasst und durch Fragebögen, so wie ggf. psychologische Testverfahren ergänzt. Neben den Herausforderungen werden auch individuelle Stärken und Ressourcen erhoben. Darüber hinaus wird, unter Berücksichtigung der individuellen Ziele und Erwartungen, ein Behandlungsplan erstellt. 

 

Therapie

Bei vorliegender Indikation für eine Psychotherapie und gegebener Passung wird im Anschluss  an die Probatorik die eigentliche Psychotherapie beantragt. Für die Therapie ist grundsätzlich das Einverständnis aller Sorgeberechtigten erforderlich. Ab dem 16. Lebensjahr kann die Therapie auch ohne deren Zustimmung beginnen.

Die Kurzzeittherapie umfasst maximal 24 Sitzungen. Bei Bedarf kann sie durch eine Langzeittherapie (bis zu 36 Sitzungen) ergänzt werden. Die genaue Anzahl der Sitzungen hängt dabei individuell vom Bedarf des Patienten und seiner Motivation zur aktiven Teilnahme an der Therapie ab. Die Gespräche finden in der regel einmal wöchentlich für 50 Min. statt und können vor Ort in der Praxis oder digital stattfinden. 

Bei jüngeren Patienten sind regelmäßige Elterngespräche Bestandteil der Therapie. Jugendliche entschieden jedoch grundsätzlich selbst, inwieweit die Bezugspersonen in die Behandlung einbezogen werden. 

Ob und in welchem Umfang die Kosten für die Psychotherapie übernommen werden, hängt von den individuellen Versicherungsbedingungen des Patienten ab. Selbstverständlich gibt es auch die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selbst zu zahlen. 

Privatversicherte/ Beihilfeberechtigte

In Abhängigkeit von den individuellen Vertragsbedingungen, übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung. Es ist wichtig, dass sich Sie sich frühzeitig mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um sich über die geltenden Bedingungen und die notwendigen Schritte für eine Kostenübernahme zu informieren.   

Eine Sitzung wird i.d.R. mit dem 2,3-fachen Satz nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. Jedoch kann in Ausnahmefällen (bspw. bei erhöhtem Zeitaufwand) eine Abrechnung bis zum 3,5-fachen Satz erfolgen, was jedoch im Vorfeld individuell erörtert wird.

Bei Beihilfeberechtigten werden die Therapiekosten i.d.R.  von der Beihilfe anteilig übernommen. Der verbleibende Betrag wird von der privaten Krankenversicherung getragen.

Selbstzahler

Die Kosten für die Therapie können auch selbst getragen werden. Die Preise richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Gesetzlich versicherte

Wenn zeitnah kein Therapieplatz in einer Praxis mit Kassenzulassung angeboten werden kann, können Sie im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens in meiner Privatpraxis behandelt werden. Dabei muss die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung, sowie die Bemühungen um einen Therapieplatz nachgewiesen werden. 

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